Halbabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehensforderungen und GmbH-Beteiligung der Besitzgesellschaft
Leitsatz
Abschreibungen von Darlehensforderungen und der GmbH-Beteiligungen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft anlässlich der
Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Liquidation der Betriebsgesellschaft unterliegen nicht dem Halbabzugsverbot, wenn
den Besitzgesellschaftern während der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens keine nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte steuerfreien
Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen seitens der Betriebsgesellschaft zugeflossen sind (Anschluss an und vom IX R 8/09).
Hinsichtlich der Teilwertabschreibungen der Darlehensforderungen folgt dieses Ergebnis bereits daraus, dass Zinsen aus Darlehensforderungen
nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.
Auch die Hingabe kapitalersetzender Darlehen begründet nicht den erforderlichen mittelbaren wirtschaftliche Zusammenhang
zu steuerfreien Einnahmen i. S. des § 3 Nr. 40 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 465 Nr. 8 EFG 2010 S. 1775 Nr. 21 GmbHR 2010 S. 944 Nr. 17 JAAAD-45910
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