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BBK Nr. 14 vom Seite 656

Innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen in der Buchführung

Neue Meldepflichten für Unternehmer ab 1. 7. 2010

Karl-Hermann Eckert

Unternehmer müssen sich ab dem auf neue Meldepflichten bei der Umsatzsteuer einstellen. Betroffen sind alle Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche sonstige Leistungen ausführen. Der Beitrag stellt die neuen Meldepflichten dar und zeigt, wie die meldepflichtigen Sachverhalte zu buchen sind, um aus den Buchführungsdaten eine korrekte Zusammenfassende Meldung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu generieren.

Gegenstand eines zweiten Beitrags in der nächsten BBK-Ausgabe ist die ebenfalls ab geltende Meldepflicht für Unternehmer, die Fahrzeuge an andere EU-Privatpersonen liefern. Diese Daten sind nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung elektronisch an das BZSt zu melden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Rechtsgrundlage und Umsetzung durch die Finanzverwaltung

[i]Eckert, Die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG, BBK 13/2007 S. 693, NWB MAAAC-48838 Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde im Zuge der Umsetzung des so genannten Mehrwertsteuerpakets bestimmt, dass ab dem nicht nur innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b UStG meldepflichtig sind, sondern auch innergemeins...