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Personalgestellung durch Gesellschafter als umsatzsteuerliches Entgelt
Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe vor, wenn eine Personengesellschaft an ihren Gesellschafter Dienstleistungen gegen Entgelt erbringt und der Gesellschafter im Gegenzug der Personengesellschaft Personal zur Verfügung stellt.
Folge: Das umsatzsteuerbare und -steuerpflichtige Entgelt für die Leistungen der Personengesellschaft erhöht sich um den Wert der Personalgestellung und führt damit zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer. So entschied der .
Der BFH lehnte eine [i]Keine nicht steuerbare Beistellungnicht umsatzsteuerbare Beistellung ab, da die Personengesellschaft über das Personal frei verfügen konnte. Für eine Beistellung wäre aber erforderlich gewesen, dass das Personal nur für die Dienstleistungen an die Gesellschafter eingesetzt wird und ein...