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Einkommensteuer | Beiträge für Zusatzversorgung der Schornsteinfeger nur beschränkt steuerlich abziehbar
Das entschieden, dass Beiträge eines Bezirksschornsteinfegermeisters zur Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister für Jahre ab 2005 keine steuerlich privilegierten Basisvorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG darstellen, sondern lediglich in begrenztem Umfang steuerlich abziehbar sind. – Der Kläger war selbständiger Bezirksschornsteinfegermeister und als solcher – neben seiner Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung – Pflichtmitglied in der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister, einer Zusatzversorgungskasse. Für die Beitragszahlungen an die Versorgungsanstalt beanspruchte der Kläger für die Streitjahre 2005 bis 2007 den Sonderausgabenabzug für steuerlich privilegierte B...