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FG München Beschluss v. - 14 K 3491/08

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1, ZPO § 42 Abs. 1, ZPO § 42 Abs. 2

Ablehnung der Berichterstatterin wegen Befangenheit

Leitsatz

Rechtsfehler können allenfalls dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen die ablehnende Partei oder auf Willkür beruht. Dies hat die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa bei gravierenden Verfahrensfehlern oder bei einer Häufung von Rechtsverstößen angenommen (vgl. , BFH/NV 1994, 489, und v. , X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-45579

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