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FG München Beschluss v. - 1 V 1824/09 EFG 2010 S. 1474 Nr. 18

Gesetze: AO § 41 Abs. 2, AO § 39, AO § 370 Abs. 1

Zwischenschaltung ausländischer Abrechnungsgesellschaften

Leitsatz

1. Einkünftezurechnung, wenn ein inländischer Auftraggeber an einen Programmierer unter Zwischenschaltung einer ausländischen Abrechnungsgesellschaft zahlt.

2. Sofortiger Zufluss, auch wenn ein Teil des Geldes im Ausland angelegt wird.

3. Behält die Abrechnungsgesellschaft Teile des durchgeleiteten Geldes für die Abrechnung und die Beihilfeleistungen zur Steuerhinterziehung durch Gehaltssplitting ein, so kann dies i. R. d. Schätzung berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1474 Nr. 18
IWB-Kurznachricht Nr. 22/2010 S. 818
OAAAD-45567

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