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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten
Bei Umsätzen mit Spielautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit ist nach dem die Vergnügungsteuer nicht aus der Bemessungsgrundlage herauszurechnen.
Die Frage, ob die Vergnügungsteuer die Bemessungsgrundlage mindert, stellte sich für die Streitjahre 2004 und 2005 nur, weil die Klägerin sich nach nationalem Umsatzsteuerrecht besteuern ließ und wegen Vorsteuerüberhangs eine Berufung auf die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL ausdrücklich ablehnte. Wer für Umsätze aus dem Geldspielautomatenbetrieb die Steuerbefreiung für die Zeit ab angestrebt hat, konnte die Steuerfestsetzung bisher offenhalten. Der BFH hatte nämlich mit Beschluss v. - XI R 79/07 (BStBl 2009 II S. 434) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der deutsche Gesetzgeber den in Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der MwStSystRL (zuvor Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL) belassenen Rahmen zur Einschränkung der Steue...