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Einkommensteuer | Teilabzugsverbot soll weitergelten
Der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG war im Hinblick auf das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zwischen Rechtsprechung und Finanzverwaltung heftig umstritten: Der BFH entschied erstmals mit Urteil v. - IX R 42/08 (BStBl 2010 II S. 220), dass der Abzug – entgegen der Verwaltungsauffassung – jedenfalls dann nicht eingeschränkt sei, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Dem begegnete das BMF mit einem Nichtanwendungsschreiben v. (BStBl 2010 I S. 181). Mit Beschluss v. (IX B 227/09 NWB MAAAD-40410, dazu Loose/Michel, NWB 22/2010 S. 1736) wies der BFH die Ansicht der Finanzverwaltung erneut zurück. Das BMF sah sich nun gezwungen, im Schreiben v. den früheren Nichtanwendungserlass aufzuheben...