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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 733

Pensionszusage an Ehegatten-Arbeitnehmer in Personenunternehmen

Professor Dr. Wolfgang Benzel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-45259 Die Zusage von Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer-Ehegatten in Personenunternehmen wird häufig unterlassen, da die steuerliche Anerkennung als zu unsicher angesehen wird. Bei Beachtung der klar definierten Regeln ist dies jedoch einfacher, als vielleicht angenommen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 27/2010 S. 2147

Allgemeine Voraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung

[i]Steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses ist Bedingung§ 6a EStG normiert, dass eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen nur gebildet werden darf, wenn der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, die Pensionszusage keine Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht und bestimmte Vorbehalte, insbesondere in Bezug auf Minderung und Entzug der Pension, nicht vereinbart sind. Darüber hinaus muss die Zusage schriftlich mit Angaben über Art, Form, Voraussetzungen und Höhe erfolgen. Demzufolge sind auch Direktzusagen an den Arbeitnehmer-Ehegatten grds. steuerlich anzuerkennen, sofern das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis selbst steuerlich anerkannt ist.

Zusagefähige Leistungen

[i]Zusagen zu Witwen- oder Witwerversorgung nicht rückstellungsfähigFür die Bildung einer Pensionsrückstellung infolge einer Zu...