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Ungeklärte Rechtsfragen der tatsächlichen Verständigung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-45263 Die tatsächliche Verständigung ist in der Praxis ein bewährtes Mittel, um bei einem strittigen Sachverhalt unnötigen Aufwand zu vermeiden. Eine gesetzliche Grundlage für dieses Rechtsinstitut besteht dabei nicht. Auch nach Ergehen des (BStBl 2008 I S. 831) sind verschiedene Rechtsfragen als ungeklärt anzusehen. Diese ungeklärten Rechtsfragen resultieren zu einem Großteil aus der nach wie vor nicht abschließend geklärten Rechtsnatur der tatsächlichen Verständigung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 27/2010 S. 2141
Fehlende Rechtsgrundlage und BMF-Schreiben
[i]Allgemein anerkanntes RechtsinstitutDie tatsächliche Verständigung beruht auf der Rechtsprechung des BFH. Eine gesetzliche Grundlage existiert nicht, auch wenn dieses Rechtsinstitut allgemein anerkannt ist. Das BMF hat zur tatsächlichen Verständigung in einem (BStBl 2008 I S. 831) einige wesentliche Aspekte dargelegt. Sofern Fragen zur tatsächlichen Verständigung in der Praxis entstehen, bietet es sich an, eine erste Information aus diesem Schreiben zu erlangen, auch wenn das BMF-Schreiben naturgemäß die Ansicht der Finazverwaltung zu strittigen Rechtsfragen beinhaltet.