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KSR Nr. 7 vom Seite 6

Kosten der Teilnahme an Delegationsreisen als Betriebsausgaben

Reisekosten für die Teilnahme an offiziellen Reisen von Regierungsmitgliedern

Alois Nacke

Der BFH hat entschieden, dass die Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmern in den besuchten Ländern zumindest dann über ein „Interesse an allgemeinen politischen oder wirtschafts- oder gesellschaftspolitischen Informationen” hinausreicht, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Teilnehmer die erwarteten Informationen und Kontakte für seine unternehmerischen Ziele nutzen kann. Werden die Teilnehmer der Veranstaltung auch noch vom zuständigen Ministerium ausgewählt, spricht dies für eine betriebliche Veranlassung.

Delegationsreisen in alle Welt und nach Davos

Dem Besprechungsfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war in den Streitjahren zunächst Alleingesellschafter und alleiniger Vorstand einer AG. Die Ehefrau (Klägerin) war in den Streitjahren zunächst als kaufmännische Angestellte und Prokuristin der AG tätig. 1995 wurde sie ebenfalls in den Vorstand der AG bestellt. In den Anstellungsverträgen vereinbarten die AG mit den Klägern, dass ihnen die bei Geschäftsreisen entstehenden Aufwendungen ersetzt werden sollten, und zwar auch, soweit die Zahlungen aufgrund steuerlicher Vorschriften nicht als Betriebsausgaben anerkannt würden. Insoweit soll...