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Bewirtungskosten als Betriebsausgaben
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für den Verzehr von Speisen und Getränken
[i]Richter/Breuer/Knebel, Reise- und Bewirtungskosten, 12. Aufl. 2010, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-59312Der Physiker und Nobelpreisträger Albert Einstein ist mit den Worten „Ein leerer Magen ist ein schlechter Ratgeber” in die Zitatsammlungen eingegangen. Und tatsächlich entschädigt so manches Essen für die Mühen, die das tägliche Arbeitsleben bereit hält. Natürlich ist dieses Thema somit ein steuerliches, lässt doch Vergnügen in erheblichem Maße private Lebensführung vermuten. Der Gesetzgeber hat daher mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG eine Vorschrift geschaffen, die dem Umstand Rechnung trägt, dass Ernährung auch immer Privatsache ist. Pauschalierend lässt der Fiskus deshalb von den nachgewiesenen, betrieblich veranlassten Aufwendungen für die geschäftlich begründete Bewirtung 30 % der Aufwendungen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen für die ohnehin notwendige Nahrungsaufnahme erscheinen, steuerlich nicht zum Abzug zu. Diese Vorgabe ist hinreichend ungenau, um genügend Fragen aufzuwerfen, die in nachfolgendem Musterfall beantwortet werden.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB NAAAC-98168 das Mandanten-Merkblatt „Bewirtungskosten” aufrufbar.
I. Begriff und Umfang der Bewirtungskosten
Unternehmensberater ...