VersSt-Befreiung für Auslandsreise-Krankenversicherung innerhalb eines Reiseversicherungspakets
Leitsatz
1. Enthält ein Reiseversicherungspaket auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, erfordert die Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift
des § 4 Nr. 5 S. 1 VersStG, dass die Spezifika einer Krankenversicherung zweifelsfrei identifizierbar und gegenüber den weiteren
im „Versicherungspaket” enthaltenen Versicherungszweigen klar separierbar sind. Davon ist bei vereinbarten und gesondert dargestellten
Teilversicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung auszugehen (entgegen ,
EFG 2010, 184; Revision bei BFH: II R 52/09).
2. Dem steht weder der einheitliche Vertragsschluss, die fehlende Teilkündbarkeit der einzelnen Versicherungsgegenstände sowie
die Dokumentation des „Versicherungspakets” in einer einzigen Versicherungspolice noch die Einheitlichkeit der für das „Versicherungspaket”
bezahlten Versicherungsprämie entgegen.
3. Der offene Ausweis des Versicherungsentgelts oder des Steuerbetrags ist keine tatbestandliche Voraussetzung für die Steuerbarkeit,
die Steuerpflicht oder die Steuerbefreiung der Zahlung eines Versicherungsentgelts. Nur eine willkürliche, nachträgliche Aufteilung
des Versicherungsentgelts allein zu steuerrechtlichen Zwecken ist als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig anzusehen
ist. Das ist nicht der Fall, wenn den „Paketpreisen” unter Berücksichtigung der im Einzelnen versicherten Gefahren eine betriebswirtschaftlich
und versicherungsmathematisch abgesicherte Kalkulation der jeweils angemessenen Teilentgelte zugrunde liegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 25 DStRE 2010 S. 817 Nr. 13 EFG 2010 S. 1747 Nr. 20 UVR 2010 S. 237 Nr. 8 OAAAD-45246
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