Anschaffung eines Kleintransporters als nach dem InvZulG begünstigte Betriebsstättenerweiterung
Abweichen von einschlägigen Verwaltungsanweisungen
Leitsatz
1. Nicht jedwede Steigerung des Outputs eines Unternehmens stellt eine Betriebsstättenerweiterung i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr.
2 InvZulG 2005 dar. Vielmehr muss die Investition dazu geeignet sein, dem Betrieb längerfristig und grundsätzlich eine umfassendere
Produktion zu ermöglichen. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist, ist mittels einer Evidenzbetrachtung zu prüfen.
2. Im Streitfall stellte die Anschaffung eines Kleintransporters eine wesentliche Ergänzung dar, um die produzierten Waren
(und Monteure) an ihren Bestimmungsort zu verbringen. Ohne die Anschaffung wäre die Klägerin darin gehindert gewesen, weitere
bestimmte Aufträge anzunehmen und vorproduzierte Metallwaren zu installieren.
3. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und das Willkürverbot ist gegeben, wenn das FA ohne sachlichen Grund von der
durch einschlägige Verwaltungsanweisungen für vergleichbare Fälle angeordneten Praxis abweicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1400 Nr. 22 EFG 2010 S. 901 Nr. 11 KÖSDI 2010 S. 17022 Nr. 7 ZAAAD-45238
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