Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Körperschaftsteuerguthaben nach Insolvenzeröffnung in 2006
Insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs auf Auszahlung eines Teils des Körperschaftsteuerguthabens
Leitsatz
1. Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im April 2006 erfolgten Aufrechnung der vollwirksamen und fälligen Forderung
des FA auf Rückzahlung von Insolvenzzulage mit dem im September 2008, also nach Insolvenzeröffnung, festgesetzten Anspruch
auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens für 2008 steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht entgegen.
2. Der Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens ist nicht gem. § 37 Abs. 5 Satz 2 KStG 2006 erst nach Insolvenzeröffnung
am insolvenzrechtlich begründet, sondern bereits am .
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1404 Nr. 22 EFG 2010 S. 750 Nr. 9 VAAAD-45235
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