Keine Zurechnung der Aufwendungen des nichtehelichen Lebenspartners für erwerbsbedingten Betreuungsaufwand
Leitsatz
1. Ein Steuerpflichtiger kann nicht die Aufwendungen seiner Lebenspartnerin im Kalenderjahr 2006 für eine Tagesmutter, die
sie von ihrem eigenen Konto bezahlt hat, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gem. § 4f EStG wie Werbungskosten geltend
machen (entgegen dem ).
2. Aus den Grundsätzen des abgekürzten Zahlungsweges bzw. des abgekürzten Vertragsweges lässt sich kein allgemeines Recht
herleiten, eigene Aufwendungen Dritten bzw. Nichtverheirateten im Rahmen ihres Zusammenlebens aus Gründen der Steuerersparnis
frei zuordnen zu können.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 133 Nr. 3 EFG 2010 S. 473 Nr. 6 EStB 2010 S. 225 Nr. 6 BAAAD-45233
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