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Thüringer FG Urteil v. - IV 722/06

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Klagebefugnis im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung

Zerstrittene Erbengemeinschaft

Leitsatz

1. Klagebefugt in einem Feststellungsverfahren über Einkünfte einer Erbengemeinschaft aus Vermietung und Verpachtung ist allein die Erbengemeinschaft.

2. Die von einem Miterben ausdrücklich im eigenen Namen erhobene Klage gegen den Feststellungsbescheid kann insbesondere dann nicht als Klage der Erbengemeinschaft bzw. ihres zur Vertretung berufenen Geschäftsführers ausgelegt werden, wenn die Erben untereinander zerstritten sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-45224

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