Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG entfaltet Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen
Leitsatz
Der Bescheid nach § 27 Abs. 3 KStG ist Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands
des steuerlichen Einlagekontos zum folgenden Feststellungszeitpunkt.
Eine Bindungswirkung für den Stpfl. entfaltet erst die nach § 27 Abs. 3 KStG ausgestellte Steuerbescheinigung nach amtlich
vorgeschriebenen Muster.
Solange diese Steuerbescheinigung nicht angefochten wird, ist ihr Inhalt für die Zwecke der Besteuerung für die FÄ und auch
für die FG materiell-rechtlich bindend.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): SAAAD-45223
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