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BSG 02.03.2010 B 12 R 5/09 R, BBK 13/2010 S. 590

Dienstwagen: Entgeltumwandlung für private Kfz-Nutzung hilft Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu sparen

Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Arbeitslohn zugunsten eines zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens, kann diese Gestaltung Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer sparen. Dies hat das BSG in einem Urteil vom festgestellt.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer der Steuerklasse III hat zwei Kinder, zahlt keine KiSt und erhält ein Bruttogehalt von 3.500 €. Der Listenpreis des Dienstwagens beträgt 30.000 €.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Ohne Dienstwagen:
Bruttogehalt:
3.500,00 €
Lohnsteuer:
356,83 €
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:
707,88 €
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung:
676,38 €
Netto:
2.435,29 €
2. Mit Dienstwagen, Entgeltverzicht 500 €, geldwerter Vorteil 300 € (1 %-Regel)
Bruttogehalt:
3.000,00 €
Lohnsteuer:
311,83 €
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:
667,43 €
Arbeitgeberanteil z...