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Arbeitsrecht: Schadenersatz bei falscher Arbeitgeberauskunft
Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arbeitgeber eine falsche Auskunft erteilt. Dies geht aus einem aktuellen hervor. Voraussetzung hierfür ist, dass
ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der falschen Arbeitgeberauskunft und einem konkreten Schaden bestehe und
der Arbeitnehmer diesen Zusammenhang belegen könne.
Im [i]SachverhaltUrteilsfall hatte ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter mit seinem Dienstherren einen Altersteilzeitarbeitsvertrag im Blockmodell abgeschlossen. Dem Beschäftigten wurde vor Abschluss dieses Vertrags von seinem Arbeitgeber bestätigt, dass die Freistellungsphase im Rahmen des Blockmodells nicht zu einer Verlängerung der in diesem Fall sechsjährigen Bewährungszeit für d...