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Track 19-21 | Verzögerungsgeld: Neue Sanktion bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde in § 146 Abs. 2b AO ein Verzögerungsgeld eingeführt. Diese Sanktionsmöglichkeit tangiert nicht nur Steuerpflichtige, die die gesetzlichen Vorgaben für die Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland (§ 146 Abs. 2a AO) missachtet haben. Sanktioniert werden soll auch die Verletzung von Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung. Erstmals hat sich jetzt ein Finanzgericht mit der Neuregelung befasst. Zudem hat das BMF in einem Fragen- und Antwortenkatalog die Auffassung der Finanzverwaltung dargelegt.
Track 19 | Erste Finanzgerichtsentscheidung zum Verzögerungsgeld
Kommen wir als Nächstes zu unserem zweiten Schwerpunkt-Thema: dem Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO. Diese steuerliche Nebenleistung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführt. Jetzt hat sich erstmals ein Finanzgericht mit der neuen Sanktionsmöglichkeit des Fiskus befasst.
Im Streitfall hatte sich eine GmbH im Rahmen einer Außenprüfung geweigert, die Buchführung vorzulegen. Der GmbH-Geschäftsführer meinte fälschlicherweise, das Finanzamt sei örtlich nicht zuständig. Obwohl die Zweifel eigentlich ausgeräumt waren, weigerte sich die GmbH weiterhin, die Unterlagen herauszu...