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Track 05 | Anlagebetrug: Scheinrenditen als Verluste geltend machen
Die geprellten Kunden der Finanzfirma CTS können die über alle Jahre angefallenen Scheinrenditen im Jahr der Insolvenz, also im Jahr 2001, als Verluste geltend machen. Auf diese Anerkennung der Verluste haben sich Bund und Länder auf Initiative von Rheinland-Pfalz verständigt. Die Verluste können dann gemäß den allgemeinen steuerlichen Vorschriften gegebenenfalls rück- und vorgetragen werden.
Sehr erfreulich für betroffene Kapitalanleger ist eine Information aus dem Rheinland-Pfälzischen Finanzministerium. Die geprellten Anleger der Finanzfirma CTS können die über alle Jahre angefallenen Scheinrenditen im Jahr der Insolvenz, also im Jahr 2001, als Verluste geltend machen. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Die Verluste können gemäß den allgemeinen steuerlichen Vorschriften gegebenenfalls rück- und vorgetragen werden.
Hintergrund ist ein Schneeballsystem, bei dem zahlreiche Anleger durch kriminelle und betrügerische Machenschaften zum Teil sehr viel Geld verloren haben. Die 2001 Pleite gegangene Anlagefirma CTS hatte Kunden mit angeblichen Warentermingeschäften um mehr als 200 Mio. € betrogen.
Besonders schlimm für die getäusch...