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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 30 | Grunderwerbsteuer: Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zwei Verfahren sind beim BFH anhängig, in denen es um die Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften geht. Fraglich ist zum einen, ob die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Anteile zählt. Im zweiten Verfahren muss der BFH entscheiden, ob eine doppelte Belastung mit Grunderwerb- und Schenkungsteuer bei sukzessiver Anteilsübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zulässig ist.

Zwei brisante Fragen zur Grunderwerbsteuer sind beim BFH neu anhängig. Sehen wir uns die beiden zugrundeliegenden Entscheidungen der Finanzgerichte Düsseldorf und Köln etwas genauer an.

Die Düsseldorfer Steuerrichter befassten sich mit der Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Anteilsvereinigungen. Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft inländischer Grundbesitz kann die Übertragung von Gesellschaftsanteilen Grunderwerbsteuer auslösen. Dies ist der Fall, wenn die Übertragung dazu führt, dass mindestens 95 % der Anteile in einer Hand vereinigt sind.

Die Quintessenz des Düsseldorfer Urteils lautet: Fällt im Zusammenhang mit der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Grunderwerbsteuer an, zählt sie zu den Anschaffungsneb...