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Track 28 | Termingeschäfte: Vergebliche Aufwendungen beim Verfall von Optionsscheinen
Durch eine Entscheidung des FG München ist wieder Bewegung in die Frage gekommen, ob vergebliche Aufwendungen für den Erwerb von Optionsscheinen bei deren wertlosem Verfall am Ende der Laufzeit steuermindernd berücksichtigt werden können. Der BFH und das BMF sehen das bislang – mit wenig überzeugenden und bestenfalls formalen Argumenten – anders.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Anleger Termingeschäfte tätigt, er sich dabei aber verspekuliert? Wenn der Anleger also die Optionsscheine am Ende der Laufzeit verfallen lässt?
Das Finanzgericht München hat aktuell zu Gunsten betroffener Mandanten entschieden: Die Anschaffungskosten von wertlos verfallenen Optionsscheinen sind als Werbungskosten abzugsfähig bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sie können im Ergebnis also mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Die Richter aus der Landeshauptstadt stellen sich damit ausdrücklich gegen die BFH-Rechtsprechung, die genau für diese Fälle einen Werbungskostenabzug ausschließt. Es kommt daher nicht überraschend, dass die Finanzverwaltung Revision eingelegt hat. Diese ist beim neunten Senat anhängig unter dem Ak...