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Bilanzierung | Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Das (BStBl 2010 I S. 239) enthält unter Rn. 8 eine Regelung zur steuerrechtlichen Aktivierungspflicht der in § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB aufgeführten Kosten als Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Zur zeitlichen Anwendung dieser Regelung wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden [i]Fuhrmann, NWB 26/2010 S. 2025; Klein, NWB 26/2010 S. 2042 (in diesem Heft)der Länder das um folgende Rn. 25 ergänzt: „Soweit Rn. 8 von R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 abweicht, ist es nicht zu beanstanden, wenn für Wirtschaftsjahre, die vor der Veröffentlichung einer geänderten Richtlinienfassung enden, noch nach R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 verfahren wird.”