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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 1654/09 F EFG 2010 S. 1783 Nr. 21

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1, AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BGB § 242

Steuermindernde Berücksichtigung einer Gehaltsrückzahlung – Nichtversteuerung im Zuflussjahr aus formellen Gründen

Leitsatz

Die Grundsätze von Treu und Glauben stehen der steuermindernden Berücksichtigung einer im Zuflussjahr aus formellen Gründen (fehlende Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) nicht versteuerten Gehaltsrückzahlung als Werbungskosten nicht entgegen, wenn die Nichtversteuerung im ursprünglichen bestandskräftigen Bescheid für das Zuflussjahr auf rechtsirrigen Annahmen der Finanzbehörde beruht und der Stpfl. zu keinem Zeitpunkt im Einverständnis mit der Finanzbehörde auf diese materiell fehlerhaft Steuerfestsetzung hingewirkt hat (vgl. dazu BFH-Urteil im 1. Rechtsgang vom VI R 12/06, BFH/NV 2009, 1105).

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1783 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2010 S. 2595
SAAAD-45048

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