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BFH  - V R 8/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 2005 § 4 Nr 8 Buchst c, UStG 2005 § 1 Abs 1 Nr 1, UStG 2005 § 13b Abs 1 S 1 Nr 1, UStG 2005 § 13b Abs 2 S 1, RL 2006/112/EG Art 2 Abs 1 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 2 Nr 1, RL 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst d Nr 3

Rechtsfrage

1. Erbringt die ausländische Zweckgesellschaft mit der Übernahme des Portfolios gegenüber dem inländischen Kreditinstitut eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung, wenn ein Kreditinstitut im Paket die zahlungsgestörten Forderungen aus bereits gekündigten Kundenkreditverträgen (sog. non-performing loans, NPL) an eine in Großbritannien ansässige Zweckgesellschaft zu einem durch Abschlag vom wirtschaftlichen Wert des Portfolios geminderten Kaufpreis veräußert?

2. Ist als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und dem wirtschaftlichen Restwert des Portfolios anzusehen?

Das Verfahren V R 8/10 ruht gemäß Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-93/10.

Bank; Bemessungsgrundlage; Factoring; Forderung; Kreditinstitut; steuerbare Leistung; Steuerpflicht

Fundstelle(n):
OAAAD-44932

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