Aktivierungsverbot der Kosten für die Entwicklung marktfähiger
Knieimplantate und Operationswerkzeuge durch einen fremden Dritten (selbst
geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut)
Leitsatz
Nach
§ 5 Abs. 2 EStG
liegen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben für die Herstellung eines
immateriellen Wirtschaftsguts und keine aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten für ein entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut
vor, wenn der Stpfl. die Entwicklung eines Wirtschaftsguts von einem Dritten
vornehmen lässt, er aber weiterhin das Herstellungsgeschehen beherrscht und das
wirtschaftliche Risiko trägt. Ob das Vertragsverhältnis mit dem Dritten
zivilrechtlich als Dienstvertrag oder Werkvertrag zu qualifizieren ist, ist
hierbei unerheblich.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.