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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 1755/08

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 1

Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Pick-up-Fahrzeuges als Pkw

Leitsatz

Ein mit einem Pkw-Führerschein fahrbares Pick-up-Fahrzeug der Marke Chrysler, Dogde RAM 1500 4×4, mit einer für einen Lkw atypischen Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h, einer Zuladung, die – wie bei einem Pkw – nur rund 20 % des zulässigen Gesamtgewichts entspricht, einem Hubraum von 5.654 cm³, fünf Sitzplätzen und einer Doppelkabine ist – entgegen der ursprünglichen Konzeption des US-amerikanischen Herstellers – kraftfahrzeugsteuerlich auch aufgrund seiner fehlenden Größe und Masse als Pkw einzustufen und unterliegt gem. § 8 Nr. 1 KraftStG der Hubraumbesteuerung.

Fundstelle(n):
UVR 2010 S. 236 Nr. 8
PAAAD-44868

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