Mietausfall durch Nichtvermietbarkeit wegen Mobilfunkstrahlung
keine außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
1. Die Anwendung des § 33 EStG
ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachten Aufwendungen Werbungskosten
darstellen.
2. Ein Werbungskostenüberschuss
aufgrund der Nichtvermietbarkeit einer Immobilie wegen Mobilfunkstrahlung kann
nicht berücksichtigt werden, wenn keine Vermietungsabsicht ersichtlich
ist. Noch in der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr wird von
der Unvermietbarkeit des Hauses ausgegangen. Vermietungsbemühungen
für das Streitjahr sind nicht erkennbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAD-44860
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