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Umsatzsteuer | Steuerpflicht der Veräußerung von Unternehmensvermögen durch den Gesamtrechtsnachfolger
Die Veräußerung eines zum Unternehmensvermögen des Erblassers gehörenden Gegenstands durch den Gesamtrechtsnachfolger ist eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; Art. 5 Abs. 7 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG; § 45 AO; § 1922 Abs. 1 BGB).
Mit dem Tod des Erblassers endet zwar dessen Unternehmereigenschaft, doch erlischt damit nicht das Unternehmen. Dieses endet erst, wenn es voll abgewickelt ist. Der Gesamtrechtsnachfolger tritt durch die Zuwendung von Unternehmensvermögen in die noch nicht abgewickelten unternehmerischen Rechtsverhältnisse ein und wird damit abgabenrechtlich selbst zum Unternehmer. Die Verwertung des Vermögens führt deshalb zu entsprechenden Umsätzen des Gesamtrechtsnachfolgers. Diese Rechtsfolge dürfte aber auch eintreten, wenn kein Fall der Gesamtrechtsnachfolge vorliegt; e...