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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an weitere Gesellschafter
(1) Erhöht sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, liegt keine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an den anderen Gesellschafter vor (Bestätigung der Rechtsprechung, Abweichung von R 18 Abs. 3 ErbStR). (2) Dies gilt auch dann, wenn bei der Kapitalerhöhung einer GmbH die neu entstehende Stammeinlage durch eine Sacheinlage erbracht wird und diese Einlage mehr wert ist als die übernommene neue Stammeinlage (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
Auch wenn sich der Wert der GmbH-Anteile eines Gesellschafters wegen der Sacheinlage eines anderen Gesellschafters erhöht, fehlt es wegen der rechtlichen Eigenständigkeit des Gesellschaftsvermögens de...