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Hinzurechnung steuerfreier, über eine Kapitalanlagegesellschaft bezogener Dividenden nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002
Erträge aus Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem Wertpapier-Sondervermögen sind nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens entfallen und damit nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 i. V. mit § 40 Abs. 2 KAGG bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft außer Ansatz bleiben (Bezug: § 8b Abs. 1 und 5 KStG 2002; § 8 Nr. 5, § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG 2002; § 8a Abs. 3 Satz 1, § 38 Abs. 1 Satz 1, § 38b Abs. 5, § 40 Abs. 2, § 41 KAGG).
Das Urteil erging zum Streitjahr 2003 und damit noch unter Geltung des zum ausgelaufenen Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Das KAGG wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2004 durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) ersetzt. Nach § 40 Abs. 2 KAGG waren auf ausgeschüttete und nicht zur Ausschütt...