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Schadenersatz für unterbliebenen Hinweis auf richtigen Umsatzsteuersatz
Der Steuerberater ist verpflichtet, seinen Mandanten auf steuerrechtliche Irrtümer hinzuweisen. Berechnet der Mandant im Anschluss an die lückenhafte Beratung einen zu niedrigen Umsatzsteuersatz, stellt die rechtmäßige Steuernachforderung des Fiskus einen ersatzfähigen Schaden dar, wenn der Mandant nachweist, dass er bei Berechnung des korrekten Steuersatzes die höheren Preise am Markt hätte durchsetzen können. Im Streitfall erwirtschaftete der Kläger erhebliche Umsätze durch den Verkauf von Getränken in Getränkeautomaten. Sein Steuerberater hatte ihn nicht darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Getränken aus Automaten in den Streitjahren dem vollen und nicht dem ermäßigten Steuersatz unterlag. Die nachgezahlten Umsatzsteuerbeträge und die vom FA festgesetzten Ver...