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FG Niedersachsen 05.05.2010 9 K 231/07, NWB 25/2010 S. 1955

Einkommensteuer | Aufwendungen eines Ehepaars für heterologe künstliche Befruchtung

Das entschieden, dass wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemanns verursachte Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG anzuerkennen sind.