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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 159/09 EFG 2010 S. 1294 Nr. 16

Gesetze: BewG § 19BewG § 21BewG § 22BewG § 27BewG § 68BewG § 76BewG § 79 Abs. 2AO § 30AO § 162FGO § 81FGO § 82FGO § 96GG Art. 3 ZPO § 402.

Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung

Leitsatz

Bei einem im Einheitswert-Ertragswertverfahren zu bewertenden Neubau-Grundstück ist die übliche Miete 1964 mangels Vergleichsmieten nach Möglichkeit einem Mietspiegel zu entnehmen (in Hamburg dem "Mietespiegel" 1964 für Wohnungen oder dem RDM-"Preisspiegel" 1964 für Läden und Büros).

Bei veränderten heutigen Gegebenheiten der Lage ist auf diese abzustellen und nicht auf die frühere Nutzung und Umgebung des Grundstücks; bei der Zuordnung einer Spiegelmiete aus einer für 1964 angegebenen Preisspanne ist die Hafencity mit der Innenstadt vergleichbar und kommt es nicht auf einen Vergleich früherer Bodenrichtwerte an.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1453 Nr. 23
EFG 2010 S. 1294 Nr. 16
NAAAD-44500

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