Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG nur bei Vorhandensein selbstbewirtschafteter Flächen zulässig
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Ermittlung des Gewinns für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nur zulässig ist, wenn selbstbewirtschaftete Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung vorhanden
sind (im Streitfall: Gewinnermittlung nach § 13a EStG für Imkereibetrieb nicht zulässig).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 411 Nr. 7 EFG 2010 S. 1204 Nr. 15 SAAAD-44491
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