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Umsatzsteuerpflicht der Garantiezusage eines Kfz-Händlers beim sog. Kombinationsmodell
Die Garantiezusage eines Kfz-Händlers ist umsatzsteuerpflichtig, wenn sie
sowohl eine Einstandspflicht des Kfz-Händlers begründet, die Reparatur in seiner eigenen Werkstatt durchzuführen,
als auch wahlweise einen Anspruch gegen eine Versicherung verschafft, die Kosten für eine Reparatur in einer Fremdwerkstatt zu ersetzen (sog. Kombinationsmodell).
Der BFH ändert damit seine [i]Änderung der Rechtsprechungbisherige Rechtsprechung , nach der Garantiezusagen gem. § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG als Übernahme von Verbindlichkeiten umsatzsteuerfrei seien, und folgt dem EuGH : Nur die Übernahme von Geldverbindlichkeiten sei als umsatzsteuerfrei anzusehen, nicht aber die Übernahme von Sachverpflichtungen wie Reparaturen oder Renovierungen.
Auch ist die [i]Kein VersicherungsschutzGarantiezusage nicht umsatzsteuerfrei, da sie keinen Versicherungsschu...