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Gesellschaftsrecht | Versicherung des GmbH-Geschäftsführers über Nichtvorliegen strafrechtlicher Verurteilungen
Für die Anmeldung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister (hier: der inländischen Zweigniederlassung einer GmbH nach Schweizer Recht) genügt weder eine pauschale Versicherung des Geschäftsführers, dass „Ausschlussgründe der in § 6 GmbHG genannten Art” in seiner Person nicht vorlägen, noch reicht es aus, wenn zwar die einzelnen Nummern des § 6 Abs. 2 GmbHG benannt werden, ohne allerdings die Ausschlussgründe im Text inhaltlich zu bezeichnen.
Die hiervon zu unterscheidende Frage, ob hinsichtlich des Ausschlusstatbestands des § 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG die nicht auf bestimmte Straftatbestände beschränkte Versicherung genügt, dass weder im Inland noch im Ausland eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist, hat das Gericht bejaht (a. A. ) und deshalb die weitere Beschwerde dem BGH vorgelegt (Az. II ZB 5/10).