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BFH 10.03.2010 I R 41/09, NWB 24/2010 S. 1883

Gewerbesteuer | Steuerbefreite GmbH als Organträgerin

Der ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine GmbH, die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, das gem. § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG 2002 von der Gewerbesteuer befreit ist, kann Organträgerin einer gewerbesteuerlichen Organschaft mit einer Tochtergesellschaft sein, die im Auftrag der GmbH Dienstleistungen (hier: Zubereitung von Speisen und Reinigungsarbeiten) für das Heim erbringt. (2) Der der Organträgerin in diesem Fall zuzurechnende Gewerbeertrag der Organgesellschaft wird nicht von der Gewerbesteuerbefreiung umfasst.

Anmerkung:

Die für den gewerbesteuerbefreiten Organträger unerfreuliche Beurteilung ist Folge der Grundsatzwürdigung der Organschaft im Gewerbesteuerrecht: Die Organgesellschaften unterhalten selbständige Gewerbebetriebe. Hätte die Klägerin die Verpflegung der Bewoh...