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Arbeitshilfe - Stand: 28.04.2016

Insolvenzplan zur Entschuldung – Muster

Dr. Jörg Schädlich
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Der Insolvenzplan wird nach § 218 Abs. 1 S. 1 InsO vom Insolvenzverwalter vorgelegt. Der Plan gliedert sich in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil (§ 219 S. 1 InsO). Der Insolvenzplan hat das Ziel, die Insolvenzgläubiger bestmöglich zu befriedigen. Hierzu sieht der Insolvenzplan die Bezahlung von Zuschüssen seitens Dritter an die Insolvenzgläubiger vor.

Das anliegende Muster eines Insolvenzplans bezieht sich auf die Entschuldung von natürlichen Personen.

Mehr zum Insolvenzverfahren sowie weiterführende Informationen im infoCenter.