Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 S. 1 EStG bei der Besteuerung des Gewinns aus dem
Verkauf eines Gebäudes, dessen Errichtung bereits vor der Gesetzesänderung beschlossen wurde
Leitsatz
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 S. 1 EStG in der im Streitjahr 1999 geltenden Fassung verstößt insoweit gegen
das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz i.V.m. dem Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Grundgesetz,
als aus der Veräußerung von errichteten Gebäuden Gewinne erfasst werden, die bereits vor dem latent entstanden
waren, aber erst durch eine Veräußerung nach dem realisiert wurden.
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1117 Nr. 19 DStRE 2010 S. 1494 Nr. 24 EFG 2010 S. 959 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2010 S. 1490 StBW 2010 S. 343 Nr. 8 AAAAD-44270
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