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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 1807/07

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1

Geldwerter Vorteil aus dem Erwerb von Aktien als Arbeitslohn.

Leitsatz

Ist die Arbeitnehmerstellung nicht mitprägend für den Erwerb von Aktien sondern wegen der eingeschränkten Veräußerbarkeit der Anteile allein maßgeblich für die Auswahl der Käufer aus der Arbeitnehmerschaft, stellt sich der Verkauf der Anteile an Arbeitnehmer einer Aktiengesellschaft nicht mehr als Gegenleistung für deren Arbeitsleistung beziehungsweise als Frucht ihrer Arbeit bei der Aktiengesellschaft dar, so dass kein Arbeitslohn vorliegt.

Fundstelle(n):
NAAAD-44244

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