Renten, Raten, Dauernde Lasten
14. Aufl. 2010
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Teil D: Besteuerung von Altersbezügen
I. Allgemeines
1. Ausgangspunkt für die Reform der Besteuerung von Altersbezügen
1101Das die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus den gesetzlichen Sicherungssystemen (z. B. der gesetzlichen Rentenversicherung) und Pensionen als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum eine Neuregelung zu treffen.
1102Die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen ergab sich nach Auffassung des BVerfG durch einen Belastungsvergleich für Rentner und Pensionäre in der Erwerbsphase und in der Nacherwerbsphase.
1103Bei Arbeitnehmern, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, waren die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einkommensteuerfrei, soweit es sich um Arbeitgeberbeiträge handelte (§ 3 Nr. 62 EStG). Arbeitnehmerbeiträge wurden zunächst vom Arbeitgeber individuell besteuert, sie konnten jedoch – zumindest teilweise – als Sonderausgaben nach § 10 EStG steuerlich geltend gemacht werden. In dem entsprechenden Umfang erfolgte damit über den Sonderausgabenabzug eine rückwirkende Steuerfreistellung. Bei der überwiegenden Zahl der Arbeitnehmer wirkten sie sich jedoch nicht in volle...