Renten, Raten, Dauernde Lasten
14. Aufl. 2010
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Teil C: Betriebliche wiederkehrende Bezüge
I. Veräußerung von Betriebsvermögen gegen wiederkehrende Bezüge
1. Grundsatzzüge
611Betriebliche wiederkehrende Bezüge können Renten (s. hierzu Rn. 616) oder wiederkehrende Bezüge anderer Art sein.
Renten haben betrieblichen Charakter, wenn sie bei dem Berechtigten zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit gehören; d. h., sie müssen durch den Betrieb veranlasst sein. In der Regel wird die betriebliche Rente bei dem Verpflichteten zu Betriebsausgaben im Rahmen der entsprechenden Einkunftsart führen. Dies muss aber nicht unbedingt der Fall sein. Wenn z. B. ein zum Betriebsvermögen gehörender Gegenstand veräußert wird und der Erwerber diesen außerhalb eines Betriebes nutzt, erzielt er keine betrieblichen Einkünfte; die von ihm geleisteten Rentenzahlungen sind privater Natur. Umgekehrt hat in den Fällen, in denen der Rentenverpflichtete in seinem Betrieb einen zum Privatvermögen des Veräußernden gehörenden Gegenstand für den Erwerber betrieblichen und für den Veräußerer privaten Charakter. Es besteht somit hinsichtlich der Einkunftsart nicht notwendig Wechselwirkung in der steuerlichen Behandlun...