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BFH 19.01.2010 X R 32/09, StuB 11/2010 S. 443

Einkommensteuer | Beerdigungskosten als dauernde Last

Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber dem Vermögensübergeber verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, sind die Bestattungskosten dann nicht als dauernde Last i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, wenn er Alleinerbe des Vermögensübergebers wird (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG 2002; § 1968 BGB).

Praxishinweise

Der BFH entschied zum Streitjahr 2004 und damit zur Rechtslage vor der Neufassung des § 10 Abs. 1 S. 444Nr. 1a EStG durch das Jahressteuergesetz 2008. Die in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG bis 2007 enthaltenen Begriffe „Renten und dauernde Lasten” wurden für Neufälle, sprich ab 2008 geschlossene Versorgungsvereinbarungen, durch den Begriff „Versorgungsleistungen” ersetzt. Für vor dem vereinbarte Vermögensübertragungen gilt grundsätzlich das „alte” Recht weiter (siehe § 52 Abs. 23f EStG). Die ...