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Einkommen-/Lohnsteuer | Bindungswirkung von Entscheidungen der Sozialversicherungsträger im Besteuerungsverfahren
Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers sind im Besteuerungsverfahren zu beachten, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind (Anschluss an , BFHE 199 S. 524, BStBl 2003 II S. 34; Bezug: § 3 Nr. 62, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Nach § 3 Nr. 62 EStG ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung steuerfrei, wenn der Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zur Zahlung verpflichtet ist. Die Entscheidung, ob z. B. ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, obliegt den Krankenkassen als Einzugsstellen der Sozialversicherungsträger. Wirksame, nicht offensichtlich rechtswidrige Entscheidungen der Sozialversicherungsträger haben im ...