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Bilanzielle Abbildung von Rechten an Filmwerken
Es ist gefragt worden, wie nachstehende Sachverhaltsgestaltung steuerlich zu behandeln ist: Fernsehsender erwerben gegen ein einmaliges festes Entgelt ein ausschließliches Nutzungsrecht (Ausstrahlungsrecht) i. S. des § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG), einen Film oder eine Serie in einem bestimmten Zeitraum auszustrahlen, wobei auch die Anzahl der Ausstrahlungen (Runs) bestimmt wird. Das Entgelt ist erlösunabhängig (sog. Flat-Fee-Vereinbarungen).
(Davon abzugrenzen sind sog. Total-Buy-Outs, bei denen es zu einer Übertragung des gesamten Leistungsschutzrechts nach § 94 UrhG auf den Fernsehsender kommt, sowie erlösabhängige Vereinbarungen, bei denen das Entgelt für das Recht , einen Film oder eine Serie auszustrahlen, abhängig von den damit erzielten Erlösen vereinbart wird.)
Dazu wird folgende Auffassung vertr...