BGH Urteil v. - II ZR 193/08
Leitsatz
Leitsatz:
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Instanzenzug: KG, 26 U 166/07 vom LG Berlin, 36 O 24/07 vom
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Zivilsenats des aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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Fundstelle(n):
EAAAD-43985