Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Erwerb der ersten Musterberechtigung als Teil der Pilotenausbildung
Nach dem ist der Erwerb der ersten Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp Teil der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer. Beginnt ein Kind mangels Bedarfs des Ausbildungsbetriebs an Piloten erst ein Jahr nach Bestehen der Prüfung als Verkehrsflugzeugführer mit dem Erwerb der Musterberechtigung, hindert eine in der Zwischenzeit ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit seine Berücksichtigung als Kind gem. § 32 Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht, wenn dadurch der (anteilige) Jahresgrenzbetrag nicht überschritten wird. Der Begriff der Ausbildung für einen Beruf i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG; die dort bedeutsame Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten ist für § 32 EStG nicht maßgeblich.